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Unterstützend und entlastend, Betreuung auf der Insel Usedom, in Wolgast und der Umgebung

Sind Leben allein und sehnen sich nach Gesellschaft bei Spaziergängen? Oder Sie wünschen sich eine einfühlsame Betreuung, die regelmäßig Zeit mit Ihnen oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen verbringt und bestimmte Aktivitäten unternimmt?
Unsere Alltagsbegleiter können Ihnen diese Wünsche erfüllen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen, sowie einen Überblick über die Aufgaben und Einsatzbereiche der Alltagsbegleitung. Dabei erläutern wir Ihnen, welche anerkannten Leistungen von der Pflegekasse erstattet werden.

Haben Sie Fragen zu unserer Alltagsbegleitung und deren Kosten, dann können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie gerne umfassend dazu.

Aufgaben unser Betreuungskräfte

Unsere Betreuungskräfte unterstützen sowie entlasten pflegenden Angehörige und fördern bzw. beschäftigen die zu betreuende Person. Sie motivieren und haben immer ein offenes Ohr für Alltagsgespräche sowie für Sorgen und Probleme aller beteiligten. Zudem können wir gemeinsam mit den Pflegebedürftigen oder zu betreuenden Senioren spielen, basteln, malen. Des weiteren leisten die Betreuer Gesellschaft, führen Gespräche über interessante Themen, können Informationen zu weiteren Hilfsangeboten wie z.B. die mobile Mittagsversorgung geben, oder Hilfestellung bei der Suche nach passenden Therapiemaßnahmen geben.

Auch die Begleitung außerhalb der häuslichen Betreuung ist möglich, wie z.B. der Besuch bei Behörden, beim Arzt, beim Therapeuten uvm. Sie können ebenfalls bei Einkäufen, Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten, Spaziergänge und Friedhofsbesuche begleiten. (Gerne organisieren wir auch einen Transport z.B. Taxi oder Mietwagen usw. für Sie)

Aufgaben unser Alltagsbegleitung im Überblick

  • Gesellschaft leisten
  • Gespräche führen
  • Spaziergänge und kleine Ausflüge
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten, Friedhöfen etc.
  • Lesen, Vorlesen
  • Brettspiele und Kartenspiele
  • Haustiere füttern und pflegen
  • Begleitung bei Behörden, beim Arzt, beim Therapeuten

Wer hat Anspruch auf eine Betreuung?

Jede Person mit einem Pflegegrad 1 bis 5 kann eine Betreungskraft beauftragen. Die entstandenen Kosten für diese werden dann auf Antrag von der Pflegeversicherung erstattet. Eine Betreuung kann auch ohne Pflegegrad finanziert werden. Jedoch müssen die Kosten in diesem Fall selbst von Ihnen getragen werden.

Wo und wie lange kann eine Betreuung stattfinden?

Unsere Mitarbeiter werden hauptsächlich in der häuslichen Pflege in privaten Haushalten eingesetzt. Bei der Versorgung in der ambulanten Privathaushalten unterstützen und entlasten unsere Betreuungskräfte die pflegenden Angehörigen. Gleichzeitig wird somit dem Pflegebedürftigen eine qualifizierte Betreuung sowie mehr Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht.

Kostenerstattung der Betreuung über die Pflegekasse

Verfügt der Pflegebedürftige über einen von der Pflegekasse anerkannten Pflegegrad, ermöglicht Ihre Versicherung monatlich den Entlastungsbetrag von 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen. Die entstandenen Kosten können über diesen Betrag später mit der Kasse abgerechnet oder über die Verhinderungspflege finanziert werden. Übersteigt der Preis den vorgegeben Satz der Pflegekasse, muss die Differenz von Ihnen selbst beglichen werden.

Haben Sie Fragen zu unserer Betreuung und deren Kosten, dann können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir beraten Sie gerne umfassend dazu.